Versicherungen rund um Ihr Auto
Es gibt vier Versicherungsformen im Bereich der Autoversicherung. Aber welche davon brauchen Sie tatsächlich bzw. ist die Richtige für Sie.
- Haftpflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung
- Insassen-Unfallversicherung
Auto-Haftpflichtversicherung
Zuerst gibt es die Haftpflichtversicherung, diese ist als einzige obligatorisch. Diese benötigen Sie bereits bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges als Versicherungsnachweis.
Die Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden, welche Dritte durch Ihr Fahrzeug erleiden könnten. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme beträgt in der Schweiz 5 Millionen Schweizer Franken.
Empfehlenswert ist jedoch die unbegrenzte Deckungssumme zu wählen, der Aufpreis ist sehr gering und schützt Sie im Schadensfall vor einem finanziellen Ruin.
Versichert sind:
Personen oder Sachschäden die durch Ihr Fahrzeug entstanden sind (auch Erwerbsausfälle als Folge dieser Schäden)
Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten als Folge eines Schadens
Nicht versichert sind:
Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug (dafür gibt es die Kaskoversicherung)
Fahrten ohne Fahrausweis
Achtung:
In bestimmten Fällen, können Sie Ihren Versicherungsschutz auch verlieren, z.B.
wenn das Fahrzeug erhebliche Sicherheitsmängel aufwies
der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde
eine unberechtigte Person gefahren ist
unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen gefahren wurde
Wie werden die Beiträge berechnet?
Die Beiträge setzen sich aus der Deckungssumme, Fahrzeugtyp, Verwendungszweck des Fahrzeugs, gefahrene Kilometer, Wohnort, Parkierort, Alter, bisherige Schadenfälle und der bisher erreichten Bonusstufe zusammen.
Welche Rabatte sind möglich?
Es gibt unterschiedliche Rabatte, meistens jedoch für:
- „Wenigfahrer“ (meist unter 10‘000 km pro Jahr)
- „Selbstfahrer“ (diejenigen, die das Auto ausschliesslich selber nutzen)
- Garagenbesitzer
- Zweitwagenbesitzer
Bonusstufe
Am besten spart man, wenn man unfallfrei fährt. Führerscheinneulinge müssen bis zu 240 % des Grundbetrages zahlen. Fahrer die 18 unfallfreie Jahre hinter sich haben, können einen Beitragssatz von 30 % erhalten.
Als zweites gibt es die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung. Diese 2 Versicherungsformen sind freiwillig. Jedoch decken beide Formen eine ganze Reihe von Risiken, die ohne sie sehr kostspielig werden könnten.
Eine Kaskoversicherung ersetzt Sachschäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl am eigenen Fahrzeug entstehen.
Teilkaskoversicherung
Sie versichert Ihr Fahrzeug in der Regel gegen:
- Diebstahl
- Glasbruch
- Feuer, Explosion
- Überschwemmung, Sturm, Hagel und Blitzschlag
- Wild- Zusammenstösse
- Vandalismus
- Marderschäden
- Persönliche Effekten (beschädigtes oder gestohlenes Reisegepäck welches infolge eines versicherten Koskoereignisses eintritt wird bezahlt; in der Regel sind Wertsachen und Bargeld ausgeschlossen
Wenn einer dieser Fälle eintritt bezahlt die Teilkaskoversicherung die Kosten der Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert im Fall eines Totalschadens.
Nicht versichert sind:
- Schäden die durch Fahrlässigkeit entstanden sind oder mutwillig herbeigeführt worden
- Verschleissschäden
- Selbst verschuldete Unfallschäden
Vollkaskoversicherung
Sie versichert Ihr Fahrzeug in der Regel gegen:
- Selbst verschuldete Unfallschäden
- Mutwillig entstandene Schäden (auch wenn der schuldige Fahrer Unfallflucht begeht)
- Alle Schäden die bereits in der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind
Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich hauptsächlich bei Neuwagen. Geleaste Fahrzeuge müssen vollkaskoversichert werden.
Im Falle eines Totalschadens wird bei einem unter einjährigen Auto der Neupreis erstattet. Danach der Wiederbeschaffungswert oder bei einem Abschluss mit Zeitwertzusatz auch wesentlich mehr.
Tipps
- Schliessen Sie Teil- und Vollkaskoversicherungen immer mit einem Zeitwertzusatz ab
- Vergewissern Sie sich, ob Maderschäden in der Teilkasko versichert sind
- Prüfen Sie, wie Diebstahl entschädigt wird (einige Versicherer zahlen nur den Zeitwert)
- Prüfen Sie, ob es örtliche Beschränkungen in der Geltung der Versicherung gibt
Insassen-Unfallversicherung
Die Insassen-Unfallversicherung deckt Unfälle und Gesundheitsschäden die im versicherten Fahrzeug entstehen ab. Darunter fallen auch Heilungskosten, Spitalgeld, Invalidität, Taggeld und Tod von Fahrzeuginsassen.Diese Versicherung erübrigt sich allerdings, wenn die Mitfahrer über die Krankenkasse bzw. Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind. Dies sollte eigentlich bei allen in der Schweiz lebenden Personen der Fall sein.Wenn Sie allerdings häufig ausländische Fahrgäste oder Kunden in Geschäftsfahrzeugen mitführen, ist eine Insassen-Unfallversicherung sicher sinnvoll.
| Liste aller Autoversicherungs-Gesellschaften in der Schweiz | ||||
| AutoversicherungGesellschaft | Hauptsitz | AnzahlAngestellte ca. | ||
| Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft | Zürich | 3'700 | ||
| Allianz24.ch | Zürich | 3'700 | ||
| Auto TCS Autoversicherung | Vernier | 1'400 | ||
| AXA Winterthur Autoversicherungen | Winterthur | 4'046 | ||
| Basler Versicherungen (Baloise Group) | Basel | 3'500 | ||
| click2drive (VaudoiseVersicherungen) | Lausanne | 1'300 | ||
| GeneraliAutoversicherungen | Adliswil | 1'000 |
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| Helvetia Versicherung |
Basel |
4'500 |
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| Lloyd's (Lloyds) Versicherer |
Zürich |
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| nationalesuisse |
Basel |
1'775 |
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| SchweizerischeMobiliarVersicherungsgesellschaft |
Bern |
3'500 |
||
| smile-direct |
Wallisellen |
62 |
||
| VaudoiseVersicherungen |
Lausanne |
1'100 |
||
| Zurich Versicherungs-Gesellschaft |
Zürich |
6'000 |
||
| zurichconnect |
Zürich |
6'000 |
||
| AlleAngabenohneGewähr! |
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